AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Coronatest Bietigheim, Diana Kohl
Breite Straße 23A
76467 Bietigheim

Stand: 02.03.2023

A. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) von Coronatest Bietigheim, Diana Kohl gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der SARS-CoV-2-Schnelltests.
  2. Coronatest Bietigheim, Diana Kohl betreibt ein Corona-Testzentrum in Bietigheim (Baden) und bietet die Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 an. Wir nutzen dazu gängige, kommerziell verfügbare, für den Verkehr in Deutschland CE-gekennzeichnete Tests, die auf der Liste der Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sowie vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert sind.
  3. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt
  4. Unsere Tests stellen keine ärztliche Leistung dar. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung und ergeben keinen ärztlichen Befund. Wir stellen eine Mitteilung per E-Mail über das Testergebnis aus. Auf Wunsch drucken wir das Ergebnis aus.

B. Ablauf im Testzentrum

  1. Um einen Corona-Test durchzuführen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular unserer Website https://coronatest-bietigheim.de , um einen entsprechenden Termin zu buchen. Auf unserer Website können Sie sich über den Test sowie über den Ablauf informieren.
  2. Trotz Priorisierung bei vorheriger Buchung besteht kein Anspruch darauf, dass der Test unmittelbar nach Eintreffen an der Teststelle durchgeführt werden kann, weil die Durchführbarkeit der Tests auch von Faktoren abhängt, die wir nicht voll beherrschen können (z. B. Erkrankung von Mitarbeitern, Nichtlieferung von Testmaterialien). Wir tun unser Möglichstes, um solche Situationen nicht eintreten zu lassen. Sollte es dennoch kurzfristig zu größeren Verzögerungen vor Ort kommen und/oder die Testdurchführung am betreffenden Tag nicht möglich sein, ist ein anderer Zeitpunkt zu nutzen.
  3. Bei Ankunft an der Teststelle weisen wir auf die jeweils geltenden Hygieneregeln hin. Es muss stets ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen gehalten werden, eine Mund-Nase-Bedeckung muss ordnungsgemäß zu allen Zeitpunkten getragen werden, es sei denn, das anwesende Personal teilt etwas anderes mit (z.B. zur Identifizierung beim Abgleich mit dem Ausweisfoto sowie natürlich bei der Abstrichnahme). Etwaige darüber hinaus gehende gesetzliche Hygienevorgaben müssen vollumfänglich befolgt werden; unser Personal weist die zu testenden Personen ggf. hierauf hin; diese haben den entsprechenden Weisungen Folge zu leisten.
  4. Wir überprüfen die Identität unserer Kunden, das heißt, es muss ein gültiges offizielles Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) im Original mitgeführt und auf Aufforderung vorgezeigt werden. Der Hintergrund ist, dass wir die Daten unserer Kunden erfassen müssen, um sicherzustellen, dass im Falle eines positiven Testergebnisses eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgen kann. Ferner benötigen wir die Daten, um den Testergebnisbericht korrekt ausstellen zu können und die Geschäftsfähigkeit zu überprüfen (siehe hierzu im Einzelnen: Datenschutzerklärung). Für die Korrektheit der Angaben (Name, Geb.-Datum, Passnummer) ist die zu testende Person verantwortlich und diese sind von ihr zu prüfen (Registrierung und Befund).
  5. Der Patient stimmt der Entnahme eines Nasenabstriches nach einer Identitätsfeststellung im Testzentrum zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
  6. Das Testergebnis eines Antigen-Tests (Schnelltest) wird im Anschluss per E-Mail zugestellt. Sie erhalten das Ergebnis in der Regel etwa 15 Minuten nach Testung.
  7. Zum Abrufen Ihres Testergebnisses rufen Sie Ihr Postfach der hinterlegten E-Mail-Adresse ab. Zum Einsehen des Ergebnisses benötigen Sie Ihr bei der Buchung hinterlegtes Geburtsdatum als Passwort.
  8. Eine Bescheinigung über das Testergebnis erhalten Sie in deutscher und englischer Sprache und, soweit gewünscht, unter Angabe der im Buchungsprozess verwendeten Dokumentennummer. Nach der Testung besteht keine Möglichkeit mehr, diese nachzutragen. Sofern Sie dies bei der Buchung mit angegeben haben, wird das Testergebnis zudem in der von Ihnen gewählten Übermittlungsmethode an die Corona-Warn-App (CWA) übermittelt. Sie können sich das Ergebnis zudem unmittelbar vor Ort ausdrucken lassen.
  9. Sollten Sie ein positives Ergebnis eines Corona-Tests erhalten, unterliegen wir einer Meldepflicht an DEMIS über jedes positive Testergebnis.
  10. Sollte Ihr Test nicht auswertbar bzw. ungültig sein, was vereinzelt vorkommen kann, buchen Sie bitte einen neuen verfügbaren Termin und wiederholen Sie den Test.

C. Pflichten der zu Testenden

  1. 30 Minuten vor dem Test sollten Kunden nichts mehr Trinken, Essen (auch keine Bonbons oder Kaugummis), und nicht mehr rauchen. Zudem sollte 30 Minuten vor dem Test kein Nasenspray und keine Nasensalbe benutzt und kein Alkohol getrunken werden.
  2. Zu Testende haben pünktlich am gebuchten Testort zu erscheinen und den bei der Buchung angegebenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sollten Sie sich verspäten, bitten wir Sie, uns zu informieren. Nach Ablauf des gebuchten Zeitfensters besteht kein Anspruch auf Testung.
  3. Der Nachweis des SARS-CoV-2-Virus in einem Nasenabstrich kann nur erfolgen, wenn das Virus die Rachenschleimhaut befallen hat und die intrazelluläre Vervielfältigung in nachweisbarer Höhe erfolgt ist. Nach derzeitigem Wissensstand setzt diese Vervielfältigung ggf. erst mehrere Tage nach der Infektion ein. Bei einer Testung in einem sehr frühen Infektionsstadium kann deshalb ein negatives Testergebnis eine Infektion nicht eindeutig ausschließen. Sofern weiterhin ein Infektionsverdacht besteht, sollten weitere Testungen auf den Nachweis des SARS-CoV-2-Virus erfolgen.

D. Haftung

  1. Wir haften lediglich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Für eine Übermittlung der Testergebnisse binnen der in Ziffer B.6. benannten regelmäßigen Dauer übernimmt Coronatest Bietigheim, Diana Kohl keine Haftung. Insbesondere wird keine Garantie für bestimmte Übermittlungszeitpunkte des Befundes übernommen.
  4. Obwohl wir hohe wissenschaftliche Standards anwendet, können vereinzelt Corona-Tests ein falsch-positives oder falsch-negatives Testergebnis ausweisen oder unauswertbar sein. Das bedeutet: Trotz eines negativen Testergebnisses bei uns können Sie trotzdem mit SARS-CoV-2 infiziert sein, und umgekehrt bedeutet ein positives Testergebnis nicht, dass Sie tatsächlich eine akute Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen. Ein positives Ergebnis des Antigen-Schnelltests muss durch einen PCR-Test labormedizinisch bestätigt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt und lassen Sie sich dort beraten und testen. Darüber hinaus kann es in sehr seltenen Fällen vorkommen, dass eine Probe nicht ausgewertet werden kann, ohne dass uns ein Verschulden trifft. In diesem Falle bieten wir Ihnen zeitnah die Wiederholung des Tests (ohne zusätzliche Kosten) an. Die Zeitspanne, bis Ihnen das Testergebnis vorliegt, wird sich in diesem Fall entsprechend verlängern. Wir haften nicht für etwaige Schäden, die durch eine solche Verzögerung verursacht werden.
  5. Ausgeschlossen ist nach Maßgabe vorstehender Absätze eine Haftung von Coronatest Bietigheim, Diana Kohl für (Folge-) Schäden (etwa durch verpasste Flüge, Flugumbuchungen, entgangene Gewinne, o.ä.) wegen einer späteren und/oder fehlerhaften Befundübermittlung, sowie für unauswertbare Corona-Tests.
  6. Es wird keine Haftung für eine Anerkennung des Befundes, insbesondere für eine Erfüllung von Einreisebestimmungen, übernommen.
  7. Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

E. Preise und Abrechnung

  1. Mit der Buchung eines Coronatests bei uns erklären Sie sich einverstanden, dass Ihre Daten im Falle eines Positivergebnisses an DEMIS weitergeleitet werden.
  2. Kosten des Tests: Die Kosten, die wir bei der Buchung eines Tests angeben, umfassen die Kosten des Testkits, der Testdurchführung und der Testauswertung inkl. Testzertifikat. Die Entgelte für kostenpflichtige Tests sind der Preisübersicht vor Ort zu entnehmen. Die Beträge, die wir angeben, enthalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer (es sei denn, es ist explizit etwas anderes angegeben).

F. Datenschutz

  1. Coronatest Bietigheim, Diana Kohl ist berechtigt, Daten des Kunden gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zum Zweck der Auftragsbearbeitung zu speichern und zu bearbeiten.
  2. Weitergehende Informationen zum Datenschutz werden den Kunden auf der Website https://coronatest-bietigheim.de bereitgestellt.
  3. Verarbeitung der Testergebnisse (Gesundheitsdaten): Wir sind Verantwortlicher für die Datenverarbeitung. Bei dem Ergebnis der Tests handelt es sich um Gesundheitsdaten, die besondere personenbezogene Daten darstellen. Solche Daten werden durch Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung (EU) Nr. 2016/679 (DSGVO) besonders geschützt. Die Erhebung und Verarbeitung der Gesundheitsdaten erfordert Ihre Einwilligung. Wir holen diese Einwilligung in den Test und in die Datenverarbeitung dadurch ein, dass wir Ihnen ein Informationsblatt bei der Buchung des Tests aushändigen. Mit der Inanspruchnahme des Tests erklären Sie konkludent Ihre Einwilligung in die Testdurchführung und in die Datenverarbeitung. Wir verarbeiten Ihre Gesundheitsdaten ausschließlich zu folgenden Zwecken:
    • Durchführung des Antigen-Schnelltests oder des PCR-Tests zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit Ihnen;
    • Mitteilung des Testergebnisses an die getestete Person;
    • Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten und Aufbewahrungspflichten der Ergebnisse;
    • Übermittlung an die Corona-Warn-App gemäß der von Ihnen gewählten Übermittlungsmethode, sofern Sie dies wünschen und bei Buchung entsprechend auswählen
    • Wir bewahren das Testergebnis für drei Jahre, gemäß der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) mindestens jedoch bis zum 31.12.2024, auf und löschen es danach.
  4. E-Mail-Versand der Testergebnisse: Der E-Mail-Versand ist nicht in jedem Einzelfall sicher. Die von uns versendeten E-Mails selbst enthalten einen Link zum Abruf des verschlüsselten Testergebnisses. Mit der Angabe einer E-Mail-Adresse versichert der Kunde, dass die E-Mail-Adresse tatsächlich zu dem Kunden gehört und dass der Kunde den Versand des Testergebnisses, das Gesundheitsdaten enthält, wünscht und mit dem nicht sicheren Kommunikationsweg einverstanden ist.

G. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Zudem findet sich in der Folge ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Coronatest Bietigheim, Diana Kohl, Breite Straße 23A, 76467 Bietigheim, Tel.: +4915203523440, E-Mail: widerruf@coronatest-bietigheim.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Über das Muster-Widerrufsformular informiert der Anbieter nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An Coronatest Bietigheim, Diana Kohl, Breite Straße 23A, 76467 Bietigheim, Tel: 01520/3523440, E-Mail: widerruf@coronatest-bietigheim.de:

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*)/erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum
(*) Unzutreffendes streichen

H. Abschließende Bestimmungen

  1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern (§ 13 BGB) mit Wohnsitz in der Europäischen Union gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewähre Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Coronatest Bietigheim, Diana Kohl, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  4. Sollte eine oder mehrere Klauseln ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel(n) tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit die AGB eine nicht vorgesehen Lücke aufweisen.